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Mit gutem Beispiel würde ich gerne richtungsweisend für alle Direktkandidaten vorweg
gehen und symbolisch mit meinem „2. Eidesstattlichen Wahlversprechen“ kandidieren:

1) Für Volksentscheide – Zur Herstellung der verfassungsmäßigen Grundordnung.
2) gegen Behördenwillkür – für Wählerinnen und Wähler gezielt tätig werden z.B. Strafanzeige durch den Kandidaten
3) gegen Politikwillkür – kein Fraktionszwang, Schaffen des Mindeststandards einer unabhängigen Bürgerpolitik, nämlich:

Punkt-1 im Bürgerinteresse handeln
Punkt-2 für Transparenz und Offenheit
Punkt-3 unseren Staat vor dem Ruin zu bewahren

Für meine Wahlzulassung habe ich in nur fünf Tagen die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gesammelt und diese sodann eingereicht.

Anfänglich sah ich meine Wahlzulassung gefährdet:

 Im Landkreis Gießen fungiert die amtierende Landrätin als Kreiswahlleiter. 

In meinem Kampf für mehr Gerechtigkeit wies ich in verschiedenen Schreiben an die Landrätin seit dem Jahre 2010 auf bestehende Missstände, u.a. eine nachweislich von einem Bediensteten des Landratsamtes gegenüber einer Bürgerin ausgesprochene Morddrohung, hin. Deshalb bin ich nicht als Querulant einzustufen, denn mein Vortrag „zu vorgenannter Morddrohung“ bestätigt ein Schriftstück der betroffenen Bürgerin. Weiterhin verhallten meine warnenden Worte von einer drohenden Finanzkrise und meine stets mahnenden Worte im Hinblick auf mehr Selbstverantwortung u. a. an den ehemaligen Landrat oftmals ungehört?! Nachweislich steht der Landkreis Gießen steht unter dem Rettungsschirm.

Auszug aus dem Pressebericht einfügen

Zweitstimme – Listenstimme  – 6 –